Häufige Fragen
Bestattung und Trauerfeier: welche Möglichkeiten Sie haben
Nach einem Todesfall gibt es neben der Gestaltung der Abschiedsfeier auch viele organisatorische Fragen zu klären.
Die folgenden Informationen geben Ihnen eine erste Orientierung. Gewisse Dinge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Die lokalen Bestattungsdienste sind daher eine wichtige Anlaufstelle für spezifische Auskünfte.
Was muss nach einem Todesfall zuerst geregelt werden?
Der Tod muss ärztlich festgestellt und dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Wenn ein Mensch im Spital oder in einem Heim verstirbt, übernimmt die Institution die Meldung. Bei einem Todesfall zu Hause muss eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden, die oder der die Todesbescheinigung ausstellt. Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden. Ein Bestattungsunternehmen kann auf Wunsch die Meldung an das Zivilstandsamt und viele weitere Formalitäten übernehmen. Für die konkrete Organisation der Bestattung ist anschliessend die Gemeinde beziehungsweise das Bestattungsunternehmen eine wichtige Anlaufstelle. Dort erfahren Sie, welche Bestattungsmöglichkeiten am jeweiligen Ort bestehen und welche Fristen und Regelungen gelten.
Welche Bestattungsarten gibt es?
In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Arten der Bestattung: Erdbestattung: Der verstorbene Mensch wird in einem Sarg beigesetzt. Feuerbestattung: Der verstorbene Mensch wird kremiert. Die Asche wird anschliessend in einer Urne beigesetzt oder – unter bestimmten Voraussetzungen – an einem anderen Ort ausgebracht.
Muss eine Bestattung auf einem Friedhof stattfinden?
Eine Erdbestattung findet immer auf einem Friedhof statt. Bei einer Feuerbestattung gibt es dagegen oft mehr Möglichkeiten: Eine Beisetzung in der Natur ist grundsätzlich möglich – allerdings nicht an jedem beliebigen Ort.
Welche Möglichkeiten für eine Beisetzung in der Natur gibt es?
Eine Urne oder die Asche kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise im Wald, in Gewässern oder auf privatem Grund beigesetzt beziehungsweise ausgebracht werden. Dabei sollte der Ort mit Rücksicht auf die Öffentlichkeit gewählt werden. Grabschmuck ist in der Natur oftmals nicht vorgesehen. Je nach Ort – beispielsweise auf einem privaten Stück Land – kann es zudem nötig sein, vorgängig die Zustimmung der Eigentümerschaft einzuholen.
Was ist ein Friedwald?
Ein Friedwald ist ein dafür ausgewiesener Wald, in dem die Asche eines verstorbenen Menschen bei den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Der Baum übernimmt die Funktion eines Grabmals; klassische Grabsteine oder Grabschmuck gibt es nicht. Im Raum Bern gibt es mehrere Friedwälder, unter anderem am Gurten, Könizberg, Grauholz, Eymatt und Nägelisbode (Forsthaus). Dort können Angehörige einen Baum als Bestattungsort wählen.
Was ist der Unterschied zwischen Bestattung und Abschiedsfeier?
Bestattung und Abschiedsfeier sind zwei unterschiedliche Bestandteile des Abschieds von einem verstorbenen Menschen. Die Bestattung bezeichnet die Beisetzung der verstorbenen Person. Sie ist der eigentliche Vorgang, bei dem der Verstorbene seine letzte Ruhestätte erhält. Eine Abschiedsfeier hingegen ist eine persönliche Zeremonie, bei der Familie, Freunde und Wegbegleiter gemeinsam Abschied nehmen. Beides kann miteinander verbunden werden, muss aber nicht am selben Tag oder am selben Ort stattfinden.
Was ist der Unterschied zwischen einer kirchlichen Abdankung und einer freier Trauerfeier?
Eine freie Trauerfeier erfindet das Rad nicht neu. Sie bietet jedoch die Möglichkeit, die Abschiedsfeier unabhängig von einer religiösen Liturgie und ganz nach den Wünschen der Angehörigen zu gestalten. Auch Ort, Musik, Rituale und persönliche Worte können frei gewählt werden. Bei einer kirchlichen Abdankung steht hingegen meist der christliche Glaube im Mittelpunkt, und die Feier wird von einer Pfarrperson gestaltet. Unabhängig davon, wer die Feier leitet, kann sie auf einem Friedhof stattfinden, da Friedhöfe den Gemeinden gehören. Wenn Sie eine Abschiedsfeier in einer Kirche wünschen, entscheidet die zuständige Kirchgemeinde, ob Sie die gestaltende Person frei wählen können.
Müssen Beisetzung und Abschiedsfeier unmittelbar nach einem Todesfall stattfinden?
Nein. Wann die Beisetzung und die Abschiedsfeier stattfinden, hängt von der Bestattungsart, den gesetzlichen Vorgaben und vor allem von den Wünschen der Angehörigen ab. Gerade für die Abschiedsfeier kann es hilfreich sein, etwas Zeit verstreichen zu lassen. So entsteht Raum für einen bewussten und persönlichen Abschied. Für viele Menschen ist es zudem wertvoll, noch einmal Zeit mit dem verstorbenen Menschen zu verbringen. Eine Aufbahrung kann helfen, den Tod zu begreifen und das Unfassbare allmählich zu realisieren. Sie kann sowohl vor einer Kremation als auch vor einer Erdbestattung stattfinden. Je nach den örtlichen Möglichkeiten kann eine Aufbahrung beispielsweise in einem Pflegeheim, einem Spital, einem Aufbahrungsraum beim Friedhof oder auch zu Hause stattfinden. Das Bestattungsunternehmen unterstützt Sie dabei und klärt, was am jeweiligen Ort möglich ist.

